* Informationen zur sinnvollen Hilfeleistung *
* an blinden Personen mit ihren Führhunden *
Woran erkennen Sie einen Blindenführhund?
Außer dem Halsband und der Leine trägt der Blindenführhund
im Dienst ein Führgeschirr. Neben dem Führgeschirr erkennen Sie
den Blindenführhund an roten Kreuzen, die deutlich sichtbar an Führgeschirr
und Halsband befestigt sind.
Was unterscheidet den Blindenführhund von anderen Hunden?
Für die Ausbildung zum Blindenführhund dürfen nur Tiere
genommen werden, die in jeder Hinsicht gesund sind. Neben hoher Nervenfestigkeit
und Lernfreudigkeit müssen diese Vierbeiner eine sehr hohe Reizschwelle
besitzen. Menschengedränge dürfen sie nicht als Bedrohung empfinden.
In Ausnahmefällen, bei einem echten Angriff (Überfall),
wird der Blindenführhund seinen Halter verteidigen.
1. Streicheln Sie den Blindenführhund bitte nicht:
Das Führen ist für den Vierbeiner eine verantwortungsvolle
Aufgabe, die seine volle Aufmerksamkeit beansprucht; dabei stört jede
Ablenkung auch ein lieb gemeintes Streicheln oder Anfassen,
da Sie ihm die Aufgabe erschwert.
2. Locken und füttern Sie den Blindenführhund bitte
NICHT:
Sein Platz ist an der Seite des Blinden; der Hund darf nicht zu Ihnen
kommen und, solange er das Führgeschirr trägt, auch nicht spielen
oder von Ihnen gestreichelt werden.
3. Andere Hunde bitte an die Leine nehmen:
Sind Sie mit Ihrem Hund unterwegs und es kommt Ihnen eine blinde Person
mit ihrem Führhund entgegen, dann nehmen Sie Ihren Hund bitte an die
Leine. Nur so kann vermieden werden, daß der Blindenführhund
bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe nicht abgelenkt wird.
4. Bitte, erschrecken Sie den Blindenführhund nicht:
Für Hunde sind Knallgeräusche von Feuerwerkskörpern,
aus Zündplättchenpistolen oder ähnliches enorm unangenehm:
Der Hund hört den Krach sehr viel lauter. Hierdurch besteht die Gefahr,
daß der Hund vor Schreck davonläuft oder zur Seite zieht, wodurch
die blinde Person sich nicht mehr orientieren kann. Das Unfallrisiko wird
dadurch erheblich erhöht. Außerem kann der Blindenführhund
durch diese unangenehmen Erfahrungen dienstuntauglich werden.
5. Übernehmen Sie bitte nicht die Führung des Blindenführhundes:
Sprechen Sie blinde Personen an: "KANN ICH IHNEN BEHILFLICH SEIN?
Leiten Sie mit dieser Frage jede Hilfeleistung an einer blinden Person
ein. Nur so kann der Blinde dem Führhund die richtige Anweisung geben.
Das Team ist zusammen eingeschult; wenn Sie ins Führgeschirr fassen,
greifen Sie sozusagen dem Blinden plötzlich "ins Lenkrad", wodurch
der Führhund verunsichert wird.
6. Erschweren Sie dem Blindenführhund seine verantwortungsvolle
Aufgabe nicht unnötig:
Der Blindenführhund ist so ausgebildet, daß er Hindernissen
ausweicht. Parken Sie bitte an den Fußwegkanten so, daß das
Team die Straßen ungehindert überqueren kann und auf den Fußwegen
ungehindert laufen kann.
7. Verkehrsampeln:
Wartet an einer Verkehrsampel eine blinde Person, informieren Sie diese
bitte: "Es ist noch rot - jetzt ist die Ampel grün"! Hat das
Team die Fahrbahn vor Ihrer Information betreten und wird dann zurückgeholt,
so ist der Blindenführhund irritiert.
8. Treppen - aber niemals Rolltreppen:
Erkundigt sich ein Blindenführhundhalter nach einer Treppe, dann
erklären Sie ihm bitte nur den Weg zur normalen Treppe. Für Hunde,
auch Blindenführhunde, ist das Betreten der Rolltreppen wegen der
Verletzungsgefahr verboten.
9. Orientierungshinweise im Straßenverkehr durch Ansprechen
sind hilfreich - Mimik und Gesten sind sinnlos:
- Sie können dem Team auf seinem Weg helfen, wenn Sie ihm sagen,
welche Linie an der Bus- oder Straßenbahnhaltestelle einfährt;
der Blindenführhund kann nicht lesen;
- geben Sie bitte Hinweise auf Verkehrsschilder und -regeln, wie z.
B.: Fußgängerüberwege, Schilder "für Fußgänger
gesperrt" usw..
10. Der Blindenführhund ist kein Fakir:
Werfen Sie keine scharfkantigen Gegenstände auf die Straße,
wie z. B. Glas, Dosenringe, Kronkorken, Nadeln oder Reißbrettstifte,
Rasierklingen usw.. Durch eine Verletzung seines Hundes wird auch der Blinde
in seiner Mobilität stark eingeschränkt.
11. Der Blindenführhund hat auch dort Zutritt, wo andere Hunde
nicht mit hineindürfen:
Da die blinde Person auf ihren Führhund als Begleitung angewiesen
ist, darf dieser u. a. in Lebensmittelgeschäfte jeder Art, Restaurants,
Arztpraxen, Kirchen, öffentliche Gebäude und Gelände sowie
bei Bahnreisen mitgenommen werden. Nach den Länderverordnungen über
die hygienische Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ist dieses
erlaubt.
Bei Flugreisen darf der Blindenführhund zusammen mit seinem nichtsehenden
Halter in die Passagierkabine. Beim Kauf eines Flugtickets muß darauf
geachtet werden, daß sich das Reisebüro telefonisch von der
Fluggesellschaft das Okay holt und dieses auf dem Ticket vermerkt.
12. Keinen Maulkorb für den Blindenführhund:
Aufgrund seiner Ausbildung ist der Blindenführhund von der Pflicht
einen Maulkorb zu tragen befreit. Während seiner Ausbildung wird er
so geschult, daß er im Dienst nicht schnüffelnd führt,
sondern der Vierbeiner lernt für seine verantwortungsvolle Aufgabe
seine Augen einzusetzen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.
Helga Schmitzius
Copyright by Helga Schmitzius