B L I N D E N F Ü H R H U N D E - Partner im Straßenverkehr

* Informationen zur sinnvollen Hilfeleistung *
* an blinden Personen mit ihren Führhunden *
 

Woran erkennen Sie einen Blindenführhund?
Außer dem Halsband und der Leine trägt der Blindenführhund im Dienst ein Führgeschirr. Neben dem Führgeschirr erkennen Sie den Blindenführhund an roten Kreuzen, die deutlich sichtbar an Führgeschirr und Halsband befestigt sind.

Was unterscheidet den Blindenführhund von anderen Hunden?
Für die Ausbildung zum Blindenführhund dürfen nur Tiere genommen werden, die in jeder Hinsicht gesund sind. Neben hoher Nervenfestigkeit und Lernfreudigkeit müssen diese Vierbeiner eine sehr hohe Reizschwelle besitzen. Menschengedränge dürfen sie nicht als Bedrohung empfinden. In Ausnahmefällen, bei einem echten Angriff  (Überfall), wird der Blindenführhund seinen Halter verteidigen.

 1. Streicheln Sie den Blindenführhund bitte nicht:
Das Führen ist für den Vierbeiner eine verantwortungsvolle Aufgabe, die seine volle Aufmerksamkeit beansprucht; dabei stört jede Ablenkung   auch ein lieb gemeintes Streicheln oder Anfassen, da Sie ihm die Aufgabe erschwert.

 2. Locken und füttern Sie den Blindenführhund bitte NICHT:
Sein Platz ist an der Seite des Blinden; der Hund darf nicht zu Ihnen kommen und, solange er das Führgeschirr trägt, auch nicht spielen oder von Ihnen gestreichelt werden.

 3. Andere Hunde bitte an die Leine nehmen:
Sind Sie mit Ihrem Hund unterwegs und es kommt Ihnen eine blinde Person mit ihrem Führhund entgegen, dann nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine. Nur so kann vermieden werden, daß der Blindenführhund bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe nicht abgelenkt wird.

 4. Bitte, erschrecken Sie den Blindenführhund nicht:
Für Hunde sind Knallgeräusche von Feuerwerkskörpern, aus Zündplättchenpistolen oder ähnliches enorm unangenehm: Der Hund hört den Krach sehr viel lauter. Hierdurch besteht die Gefahr, daß der Hund vor Schreck davonläuft oder zur Seite zieht, wodurch die blinde Person sich nicht mehr orientieren kann. Das Unfallrisiko wird dadurch erheblich erhöht. Außerem kann der Blindenführhund durch diese unangenehmen Erfahrungen dienstuntauglich werden.

 5. Übernehmen Sie bitte nicht die Führung des Blindenführhundes:
Sprechen Sie blinde Personen an:  "KANN ICH IHNEN BEHILFLICH SEIN?
Leiten Sie mit dieser Frage jede Hilfeleistung an einer blinden Person ein. Nur so kann der Blinde dem Führhund die richtige Anweisung geben.
Das Team ist zusammen eingeschult; wenn Sie ins Führgeschirr fassen, greifen Sie sozusagen dem Blinden plötzlich "ins Lenkrad", wodurch der Führhund verunsichert wird.

 6. Erschweren Sie dem Blindenführhund seine verantwortungsvolle Aufgabe nicht unnötig:
Der Blindenführhund ist so ausgebildet, daß er Hindernissen ausweicht. Parken Sie bitte an den Fußwegkanten so, daß das Team die Straßen ungehindert überqueren kann und auf den Fußwegen ungehindert laufen kann.

 7. Verkehrsampeln:
Wartet an einer Verkehrsampel eine blinde Person, informieren Sie diese bitte: "Es ist noch rot - jetzt ist die Ampel grün"!  Hat das Team die Fahrbahn vor Ihrer Information betreten und wird dann zurückgeholt, so ist der Blindenführhund irritiert.

 8. Treppen - aber niemals Rolltreppen:
Erkundigt sich ein Blindenführhundhalter nach einer Treppe, dann erklären Sie ihm bitte nur den Weg zur normalen Treppe. Für Hunde, auch Blindenführhunde, ist das Betreten der Rolltreppen wegen der Verletzungsgefahr verboten.

 9. Orientierungshinweise im Straßenverkehr durch Ansprechen sind hilfreich -  Mimik und Gesten sind sinnlos:
- Sie können dem Team auf seinem Weg helfen, wenn Sie ihm sagen, welche Linie an der Bus- oder Straßenbahnhaltestelle einfährt; der Blindenführhund kann nicht lesen;
- geben Sie bitte Hinweise auf Verkehrsschilder und -regeln, wie z. B.: Fußgängerüberwege, Schilder "für Fußgänger gesperrt" usw..

10. Der Blindenführhund ist kein Fakir:
Werfen Sie keine scharfkantigen Gegenstände auf die Straße, wie z. B. Glas, Dosenringe, Kronkorken, Nadeln oder Reißbrettstifte, Rasierklingen usw.. Durch eine Verletzung seines Hundes wird auch der Blinde in seiner Mobilität stark eingeschränkt.

11. Der Blindenführhund hat auch dort Zutritt, wo andere Hunde nicht mit hineindürfen:
Da die blinde Person auf ihren Führhund als Begleitung angewiesen ist, darf dieser u. a. in Lebensmittelgeschäfte jeder Art, Restaurants, Arztpraxen, Kirchen, öffentliche Gebäude und Gelände sowie bei Bahnreisen mitgenommen werden. Nach den Länderverordnungen über die hygienische Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ist dieses erlaubt.
Bei Flugreisen darf der Blindenführhund zusammen mit seinem nichtsehenden Halter in die Passagierkabine. Beim Kauf eines Flugtickets muß darauf geachtet werden, daß sich das Reisebüro telefonisch von der Fluggesellschaft das Okay holt und dieses auf dem Ticket vermerkt.

12. Keinen Maulkorb für den Blindenführhund:
Aufgrund seiner Ausbildung ist der Blindenführhund von der Pflicht einen Maulkorb zu tragen befreit. Während seiner Ausbildung wird er so geschult, daß er im Dienst nicht schnüffelnd führt, sondern der Vierbeiner lernt für seine verantwortungsvolle Aufgabe seine Augen einzusetzen.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.

Helga Schmitzius
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